22. März 2022

Unser Angebot an Kommunen und Flächeneigentümer: Potentialanalysen für Freiflächen-PV

Flächeneignung für klimafreundliche Sonnenenergie

Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, ist ein deutlicher Ausbau erneuerbarer Energiequellen notwendig. Deshalb unterstützen wir – gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft WEBW Neue Energie GmbH und unserem Partner Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH – Kommunen und Flächeneigentümer bei der Beurteilung, welche Flächen im Gemeindegebiet für Photovoltaik geeignet sind.

Bei der Standortsuche für PV-Freiflächenanlagen sind neben wirtschaftlichen, geographischen und infrastrukturellen Gegebenheiten zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen von wesentlicher Bedeutung. Bei der rechtlichen Zulässigkeit einer Fläche finden sowohl Kriterien, die der Gesetzgebung des Bundes (EEG) entsprechen, als auch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg Berücksichtigung. Zudem müssen Kriterien und Vorgaben der regionalen Raumplanung (Regionalverband; Landkreis; kommunale Flächennutzungsplanung) geprüft werden.

Zusätzlich legen wir unseren Fokus unter anderem auf die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen und des Bodenschutzes (Vorrangflächen für die Landwirtschaft, Böden mit hoher Bonität usw.), sowie die gestalterischen Aspekte (Einfügen in das Landschaftsbild).

Die Gemeinden, bzw. Flächeneigentümer erhalten einen detaillierten Bericht über

  • potenziell geeignete Flächen
  • mögliche Restriktionen & Ausschlusskriterien
  • Standortempfehlungen
  • Fördermöglichkeiten
  • empfohlene Maßnahmen für Gemeinde und Flächeneigentümer
  • Flächenanforderungen und Aufwandsermittlung zur Erreichung des 2%-Ziels*
  • Optionen zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde und Bürger

Auf Wunsch präsentieren wir die Analyse in den einzelnen Gremien.

* Laut des Gesetztes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 07.10.2021 sollen in den Regionalplänen „Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen […] festgelegt werden“ (Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 17/943, 17. Wahlperiode, „§ 4b Landesflächenziel; Grundsatz der Raumordnung“).

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